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01.11.2016

Gutachten - Der Schutz des ausländischen Wettbewerbs in den Straftatbeständen der §§ 299a, 299b StGB

In einem vom AKG e. V. in Auftrag gegebenen Gutachten hat sich Professor jur. Hendrik Schneider mit dem Problemkreis des ausländischen Wettbewerbs in den Straftatbeständen §§ 299a, b StGB auseinandergesetzt.

Im Hinblick auf die Strafanwendung kommt Prof. Schneider zum Ergebnis:

„Es kommt vielmehr darauf an, ob ein Verhalten nach dem Wettbewerbsrecht des Landes, um dessen Schutz gem. der Auslandsklausel durch deutsches Strafrecht geht, wettbewerbskonform oder wettbewerbswidrig ist. Deutsches Wettbewerbsrecht kann nicht durch Strafrecht für deutsche Unternehmen verbindlich in das Ausland exportiert werden. Im Ausland haben sich deutsche Unternehmen vielmehr an dem dort geltenden Wettbewerbsrecht zu orientieren. Ist dieses enger und erlaubt beispielsweise
keinerlei direkte Zuwendungen der Industrie an HCP, ist dies auch für das Strafrecht beachtlich. Duldet es hingegen ein Verhalten, das den strengen deutschen Vorschriften zuwiderlaufen würde, darf diese unternehmerische Freiheit nicht zum Nachteil deutscher Unternehmen durch das deutsche Strafrecht desavouiert werden.“

 Gutachten Auslandstat §§299a,b StGB Prof-Schneider.pdf


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