Am 1. Januar 2008 hat der Verein „Arzneimittel und Kooperation im Gesundheitswesen e.V.“ (AKG e.V.) seine Arbeit als Selbstkontrolleinrichtung der pharmazeutischen Industrie aufgenommen. Die Gründung des AKG geht auf eine Initiative mittelständischer deutscher Unternehmen zurück, die im „Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI e.V.)“ organisiert sind.
Der AKG ist mit 110 Mitgliedsfirmen die mitgliederstärkste Organisation der freiwilligen Selbstkontrolle im Bereich der pharmazeutischen Industrie. Für den AKG hat die Einhaltung kodifizierter Wettbewerbs- und Verhaltensregeln nach dem praxisorientierten Grundsatz 'Prävention vor Sanktion' oberste Priorität. Der AKG hat das Ziel, Wettbewerbsverstößen und anderen unlauteren Geschäftspraktiken innerhalb der Branche vorzubeugen und sie gegebenenfalls zu sanktionieren.
Als Einrichtung der Selbstkontrolle der pharmazeutischen Industrie unterstützt der AKG seine Mitglieder dabei, für ein transparentes und faires Unternehmensverhalten in der Zusammenarbeit der Pharmaindustrie mit den medizinischen Fachkreisen zu sorgen. Das Verfahren der internen Selbstkontrolle schließt insbesondere die Beratung, aber auch die Sanktion von vereinsinternen Verstößen gegen den AKG-Verhaltenskodex ein. Der AKG-Verhaltenskodex sowie der AKG Kodex zur Zusammenarbeit mit Patientenorganisationen gilt für Mitgliedsunternehmen und diejenigen mit ihnen verbundenen Unternehmen, die den Kodex durch besondere schriftliche Erklärung als für sich verbindlich anerkannt haben.
Die AKG-Kodizes, beruhen hinsichtlich der Zusammenarbeit der pharmazeutischen Unternehmen mit den Fachkreisen auf dem von den führenden Verbänden der Krankenhäuser und Ärzte sowie der medizintechnologischen und pharmazeutischen Industrie im Jahr 2000 veröffentlichten „Gemeinsamen Standpunkt zur strafrechtlichen Bewertung der Zusammenarbeit zwischen Industrie, medizinischen Einrichtungen und deren Mitarbeitern“ und den von den führenden Verbänden der deutschen Arzneimittelindustrie im Jahr 2003 herausgegebenen „Verhaltensempfehlungen für die Zusammenarbeit der pharmazeutischen Industrie mit Ärzten“ .
| Kai Christian Bleicken Arzneimittel und Kooperation im Gesundheitswesen AKG e. V. Geschäftsführer/Rechtsanwalt bleicken@akg-pharma.de Tel: +49 (0) 30 300 190 930 |
Claus Burgardt Sträter Rechtsanwälte Rechtsanwalt / Partner Burgardt@straeterlawyers.de Tel: +49 (0) 228 93454-0 | |
Dr. Christian Burholt Baker & McKenzie - Partnerschaft von Rechtsanwälten, Rechtsanwalt / Partner christian.burholt@backermckenzie.com
Tel: +49 30 2 20 02 81 756 | |
Dr. Volker Daum B. Braun Melsungen AG Senior Vice President - Leiter Recht B. Braun Konzern Rechtsanwalt volker.daum@bbraun.com Tel: +49 05661713904 | |
Dr. Daniel Geiger Geiger ∙ Nitz + Partner Rechtsanwälte PartG mbB Rechtsanwalt / Partner geiger@geiger-partner.eu Tel: +49 (89) 5161890-0 | |
Dr. Matthias Runge Sander & Krüger Rechtsanwälte Rechtsanwalt runge@sander-krueger.de Tel: +49 69 2556 1203 | |
Professor Dr. Hendrik Schneider Inhaber des Lehrstuhls für Strafrecht - Universität Leipzig hendrik.schneider@uni-leipzig.de Tel: +49 341 9735220 | |
Michael Weidner Kanzlei Dr. Schmidt-Felzmann & Kozianka Rechtsanwalt weidner@kozianka-law.de Tel: +49 (0) 40 551 70 41 | |
Claudia Wiegboldt Bausch & Lomb Senior Legal Counsel DACH Claudia.Wiegboldt@bausch.com Tel: +49 (0) 30 330 93 337 | |
Ulf Zumdick Bundesverband der pharmazeutischen Industrie BPI e. V. Justiziar uzumdick@bpi.de Tel: +49 (0) 30 27909 112 | |
Felix Rettenmaier Rettenmaier & Adick Rechtsanwälte PartG mbB Rechtsanwalt / Partner kanzlei@rettenmaier-adick.de Tel: +49 096 874 03001 0 |