Prävention vor Sanktion

Über uns 

Am 1. Januar 2008 hat der Verein „Arzneimittel und Kooperation im Gesundheitswesen e.V.“ (AKG e.V.) seine Arbeit als Selbstkontrolleinrichtung der pharmazeutischen Industrie aufgenommen. Die Gründung des AKG geht auf eine Initiative mittelständischer deutscher Unternehmen zurück, die im „Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI e.V.)“ organisiert sind.

Der AKG ist mit 110 Mitgliedsfirmen die mitgliederstärkste Organisation der freiwilligen Selbstkontrolle im Bereich der pharmazeutischen Industrie. Für den AKG hat die Einhaltung kodifizierter Wettbewerbs- und Verhaltensregeln nach dem praxisorientierten Grundsatz 'Prävention vor Sanktion' oberste Priorität. Der AKG hat das Ziel, Wettbewerbsverstößen und anderen unlauteren Geschäftspraktiken innerhalb der Branche vorzubeugen und sie gegebenenfalls zu sanktionieren.  

Als Einrichtung der Selbstkontrolle der pharmazeutischen Industrie unterstützt der AKG seine Mitglieder dabei, für ein transparentes und faires Unternehmensverhalten in der Zusammenarbeit der Pharmaindustrie mit den medizinischen Fachkreisen zu sorgen. Das Verfahren der internen Selbstkontrolle schließt insbesondere die Beratung, aber auch die Sanktion von vereinsinternen Verstößen gegen den AKG-Verhaltenskodex ein. Der AKG-Verhaltenskodex sowie der AKG Kodex zur Zusammenarbeit mit Patientenorganisationen gilt für Mitgliedsunternehmen und diejenigen mit ihnen verbundenen Unternehmen, die den Kodex durch besondere schriftliche Erklärung als für sich verbindlich anerkannt haben.  

Die AKG-Kodizes, beruhen hinsichtlich der Zusammenarbeit der pharmazeutischen Unternehmen mit den Fachkreisen auf dem von den führenden Verbänden der Krankenhäuser und Ärzte sowie der medizintechnologischen und pharmazeutischen Industrie im Jahr 2000 veröffentlichten „Gemeinsamen Standpunkt zur strafrechtlichen Bewertung der Zusammenarbeit zwischen Industrie, medizinischen Einrichtungen und deren Mitarbeitern“ und den von den führenden Verbänden der deutschen Arzneimittelindustrie im Jahr 2003 herausgegebenen „Verhaltensempfehlungen für die Zusammenarbeit der pharmazeutischen Industrie mit Ärzten“ .

 

Unsere Experten

 


Kai Christian Bleicken

Arzneimittel und Kooperation im Gesundheitswesen AKG e. V.

Geschäftsführer/Rechtsanwalt

bleicken@akg-pharma.de

Tel: +49 (0) 30 300 190 930


Claus Burgardt

Sträter Rechtsanwälte

Rechtsanwalt / Partner

Burgardt@straeterlawyers.de

Tel: +49 (0) 228 93454-0


Dr. Christian Burholt

Baker & McKenzie - Partnerschaft von Rechtsanwälten,
Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern mbB

Rechtsanwalt / Partner

christian.burholt@backermckenzie.com

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Dr. Volker Daum

B. Braun Melsungen AG

Senior Vice President - Leiter Recht B. Braun Konzern

Rechtsanwalt

volker.daum@bbraun.com

Tel: +49 05661713904


Dr. Daniel Geiger

Geiger ∙ Nitz + Partner Rechtsanwälte PartG mbB

Rechtsanwalt / Partner

geiger@geiger-partner.eu

Tel: +49 (89) 5161890-0


Dr. Matthias Runge

Sander & Krüger Rechtsanwälte

Rechtsanwalt

runge@sander-krueger.de

Tel: +49 69 2556 1203


Professor Dr. Hendrik Schneider

Inhaber des Lehrstuhls für Strafrecht - Universität Leipzig

hendrik.schneider@uni-leipzig.de

Tel: +49 341 9735220


Michael Weidner

Kanzlei Dr. Schmidt-Felzmann & Kozianka

Rechtsanwalt

weidner@kozianka-law.de

Tel: +49 (0) 40 551 70 41


Claudia Wiegboldt

Bausch & Lomb

Senior Legal Counsel DACH

Claudia.Wiegboldt@bausch.com

Tel: +49 (0) 30 330 93 337


Ulf Zumdick

Bundesverband der pharmazeutischen Industrie BPI e. V.

Justiziar

uzumdick@bpi.de

Tel: +49 (0) 30 27909 112


Felix Rettenmaier

Rettenmaier & Adick Rechtsanwälte PartG mbB

Rechtsanwalt / Partner

kanzlei@rettenmaier-adick.de

Tel: +49 096 874 03001 0