Prävention vor Sanktion

Antikorruption im Gesundheitswesen

Im Koalitionsvertrag heißt es:

„Wir werden einen neuen Straftatbestand der Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen im Strafgesetzbuch schaffen (S. 77).“

Die AG Antikorruption begrüßt  das Gesetzesvorhaben, mit dem insbesondere eine Strafbarkeitslücke im Korruptionsstrafrecht im niedergelassenen Vertragsärztebereich geschlossen, das Vertrauen der Patienten in die Integrität heilberuflicher Entscheidungen gestärkt und Rechtssicherheit für alle Marktbeteiligten herbeigeführt werden soll.

Die für §§ 299a, 299b StGB im Gesetzentwurf zunächst vorgesehene Tatbestandsvariante, wonach Vorteile strafbar wären, die angenommen oder gewährt werden für eine Verletzung der berufsrechtlichen Pflicht zur Wahrung der heilberuflichen Unabhängigkeit, wurde  in letzter Minute gestrichen. Diese Regelung wurde vor allem wegen ihrer Unbestimmtheit und der Unterschiede in den jeweiligen Berufsordnungen kritisiert. Die nunmehr verabschiedete Fassung berücksichtigt die rechtsstaatlichen und kriminalpolitischen Bedenken, die auch der BPI in seinen jeweiligen Stellungnahmen und Gesprächen vorgebracht hat. So wies unter anderem der BPI darauf hin:

„Mit der Blankettverweisung z. B. auf die ärztlichen Berufsordnungen wäre es denkbar, dass die landesrechtlich organisierten Ärztekammern unterschiedliche Maßstäbe entwickeln könnten. Dies würde zu einer „Zersplitterung des Strafrechts“ führen (BPI- Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung eines Gesetzes zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen (BT-Drs. 18/6446).

Diese Konsequenz hat die Politik intensiv mit Vertretern aus Wissenschaft und Praxis diskutiert und die Rechtsfolgen abgewogen.

Am Ende siegte die Vernunft. Die für §§ 299a, 299b StGB im Gesetzentwurf vorgesehene Tatbestandsvariante, wonach Vorteile strafbar wären, die angenommen oder gewährt werden für einen Verletzung der berufsrechtlichen Pflicht zur Wahrung der heilberuflichen Unabhängigkeit, wurde gestrichen.

Dr. Jan-Marco Luczak, Berichterstatter der CDU/CSU-Fraktion, in  seiner Presserklärung:

„Der Bundesgesetzgeber hätte hier nämlich auf Berufspflichten Bezug genommen, die in den einzelnen Bundesländern durch die Berufskammern sehr unterschiedlich geregelt und ausgelegt werden. Folge wäre nicht nur ein Legitimationsdefizit gewesen, sondern möglicherweise auch eine unterschiedliche Strafbarkeit. Diese verfassungsrechtlichen Zweifel haben wir als Gesetzgeber ernst genommen und daher die zweite Tatbestandsalternative gestrichen. Denn das gleiche Verhalten eines Arztes darf nicht in einem Bundesland erlaubt, in einem anderen Land aber als Korruption strafbar sein. Ein solcher Flickenteppich hätte zu Rechtsunsicherheit geführt, das wollte ich unbedingt vermeiden.“

 

Historie

Zeitschiene Antikorruptionsgesetz ab 7/2014 Diskussionsentwurf Bayern

30.07.2014

Freistaat Bayern

Diskussionsentwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Korruption

06.11.2014

Justizministerien der Länder

Beschluss zur u.a. Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen

15.01.2015

Freistaat Bayern

BR-Drs. 16/15 Gesetzantrag

04.02.2015

BMJV

Referentenentwurf

10.04.2015

BPI e.V.

Stellungnahme zum RefE des BMJV vom 04.02.2015

07.05.2015

BPI/AKG

Informationsveranstaltung "Korruptionbekämpfung im Gesundheitswesen" in Berlin

29.07.2015

Bundesregierung

Gesetzentwurf

14.08.2015

Bundesrat

BR-Drs. 360/15 Gesetzentwurf (Beschluss des Gesundheitsausschusses zum GesE der BReg)

14.09.2015

Bundesrat

BR-Drs. 360/1/15 Empfehlung der Ausschüsse zum Gesetzentwurf (BR-Drs. 360/15)

15.09.2015

BPI e. V.

Gesetzentwurf in englischer Fassung vom BPI herausgegeben

25.09.2015

Bundesrat

Stellungnahme des BR (BR-Drs. 360/15) Beschluss

21.10.2015

Bundesregierung

Gegenäußerung der BReg zur StN des BR (BR-Drs. 360/15) Beschluss

21.10.2015

Bundestag

Gesetzentwurf (BT-Drs. 18/6646)

28.10.2015

AKG e. V.

Workshop „Die neuen §§ 299a, 299b StGB - wann droht der Staatsanwalt?“

11.11.2015

BPI/AKG

Gespräch mit Dr. Marco Luczak (CDU/CSU-Fraktion)

12.11.2015

BPI e. V.

Stellungnahme zum GesE (BT-Drs. 18/6446)

13.11.2015

Bundestag

1. Lesung im Bundestag

02.02.2015

Bundestag

Öffentliche Anhörung im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages

16.02.2016


Expertenrunde mit Prof. Dr. Hendrik Schneider

23.03.2016


Änderungsantrag zur BT-Drs 18/6446

13.04.2016

Bundestag

Beschlussempfehlung (BT-Drs. 18/8106)

14.04.2016

Bundestag

Beschluss Gesetzentwurf (BT-Drs. 18/6446, 18/8106) in 2./3. Lesung im Bundestag

22.04.2016

Bundesrat

Beschluss Gesetzentwurf (BR-Drs. 181/16) 28.04.2016

28.04.2016

Bundesrat

Beschlussempfehlung der Ausschüsse (Recht+Gesundheit) (BR-Drs. 181/1/16)

13.05.2016

Bundesrat

Beschluss des Brs - Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen

04.06.2016



Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen - Die neuen Paragrafen §§ 299a, 299b StGB treten in Kraft